
- Zwei betroffene Kunden wollen über 400.000 Euro Schadenersatz
- Zivilprozesse könnten in die Verlängerung gehen
Ab 14 Uhr wird am Essener Landgericht - wahrscheinlich unter großem Medienrummel - über die ersten zwei Klagen von betroffenen Schließfachbesitzern verhandelt. Die beiden Opfer des Millionen-Coups fordern von der Gelsenkirchener Sparkasse Schadenersatz - insgesamt geht es um knapp 440.000 Euro.
Aus Sicht der Kläger war der Tresorraum der Bankfiliale nicht ausreichend gesichert. Die Sparkasse hat beantragt, die Klage abzuweisen - aber noch keine Begründung genannt. Nach dem Einbruch hatte sie Kritik an den Sicherheitsvorkehrungen mehrfach zurückgewiesen.
Das könnte bei den Verhandlungen rauskommen
Für beide Zivilprozesse ist heute jeweils eine halbe Stunde angesetzt. Am Ende könnten sich die Parteien zum Beispiel auf einen Vergleich einigen - oder das Gericht setzt weitere Verhandlungstermine an und gibt etwa ein Gutachten zu den Sicherungsvorkehrungen in Auftrag.
Der Anwalt der beiden Kläger, der nach eigenen Angaben rund 650 Betroffene vertritt, möchte am liebsten eine Musterlösung erreichen, die dann ohne neue Prozesse auf andere geschädigte Sparkassen-Kunden übertragen werden kann.
Die Täter sind weiter auf der Flucht
Bei dem spektakulären Einbruch Ende Dezember hatten die Täter über 3.000 Schließfächer im Tresorraum der Sparkasse Gelsenkirchen-Buer leergeräumt. Der Schaden liegt im dreistelligen Millionenbereich. Von den Tätern gibt es noch keine Spur.
Die ersten Geschädigten haben schon Geld von ihren Hausratversicherungen bekommen. Eine dritte Schadenersatzklage wird am 9. Juli verhandelt.