Toter Zweijähriger in Gelsenkirchener Kita: Kritik an Betten
Veröffentlicht: Freitag, 20.10.2023 18:40
Beim Mittagsschlaf in einer Mini-Kita in Gelsenkirchen ist ein Zweijähriger erstickt. Jetzt stehen die beiden Tagesmütter vor Gericht. Ein Möbel-Sachverständiger hält aber auch die Kita-Betten für gefährlich.
- Betten verstoßen gegen Sicherheitsvorschriften
- Prozessende wird nächste Woche Freitag erwartet
Ein Gutachter hat im Prozess um den Tod eines zweijährigen Jungen in einer Mini-Kita in Gelsenkirchen massive Kritik an den Kinderbetten geäußert. Das Etagenbett, in dem der Junge eingeklemmt und erstickt ist, erfüllte laut dem Möbelsachverständigen mehrere Sicherheitsvorschriften nicht. Die Betten, die zehn Jahre vor dem Vorfall angeschafft wurden, stammten aus städtischen Mitteln. Die Stadt Gelsenkirchen hat Konsequenzen gezogen und die Betten nach eigenen Angaben verbessert. Angeklagt sind in dem Prozess zwei Tagesmütter, die ihre Aufsichtspflicht verletzt haben sollen. Ihnen wird fahrlässige Tötung vorgeworfen.
Benommene Stimmung im Gelsenkirchener Gericht – alle waren sehr betroffen
Die angeklagten Frauen haben sich vor Gericht nicht selbst geäußert, aber über ihre Anwälte ihr Mitgefühl und ihr Bedauern ausgedrückt. Sie haben die gesamte Verhandlung mit gesenktem Blick verfolgt. Auch der Mutter fiel es zunächst schwer, sich zu den dramatischen Ereignissen zu äußern. Sie kam ins Stocken und weinte, ehe sie es dann aber doch schaffte, ihre Wahrnehmung der Ereignisse zu schildern. Die Eltern blieben auch während des Berichts vom Gerichtsmediziner im Raum.
Ein Prozessende wird am kommenden Freitag erwartet
Ob es zu einem Urteil kommt, ist noch nicht klar. Das Verfahren könnte auch eingestellt werden, sagte Verteidiger André Walmüller. Das könne passieren, wenn man feststellt, dass bei den Angeklagten eine geringe Schuld zu sehen ist. Die ist aber so gering, dass eine Verurteilung nicht notwendig erscheint. Zu einer Verfahrenseinstellung kann es aber auch Auflagen geben, so der Verteidiger. Das setze dann ein entsprechendes Zeichen für die Geschädigten - im Gegensatz zu einem Freispruch.
Es ist der zweite Prozessauftakt in diesem Fall. Ende April war das Verfahren nach einer Panne des Gerichts kurz nach dem Start abgebrochen worden.