
© Annika Boenigk / Radio Emscher Lippe
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- Kein Beweis für Tötungsvorsatz
- Stein hätte eine Frau und ein Kind treffen können
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Im Prozess um den gefährlichen Steinwurf von einem Gladbecker Hochhaus ist ein Urteil gefallen: Der Angeklagte, ein 15-jähriger Jugendlicher, ist zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Angeklagt war er wegen versuchter Tötung - für diesen Vorsatz sahen die Richter am Essener Landgericht aber keinen Beweis. Deshalb wurde er wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr verurteilt.
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Das war passiert
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Der Gladbecker Jugendliche hatte im Januar einen 1 Kilogramm schweren Stein aus dem leerstehenden Hochaus an der Schwechater Straße geworfen. Der Stein verfehlte nur knapp eine 45-jährige Frau und ihren neunjährigen Sohn - deshalb hatte in dem Fall sogar eine Mordkommission ermittelt.
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