Urteil nach Steinwurf aus Gladbecker Hochhaus

Ein 15-jähriger Jugendlicher hat nach der lebensgefährlichen Aktion acht Monate auf Bewährung bekommen.

Die Schrottimmobilie Schwechater Straße 38 in Gladbeck
© Annika Boenigk / Radio Emscher Lippe
  • Kein Beweis für Tötungsvorsatz
  • Stein hätte eine Frau und ein Kind treffen können

Im Prozess um den gefährlichen Steinwurf von einem Gladbecker Hochhaus ist ein Urteil gefallen: Der Angeklagte, ein 15-jähriger Jugendlicher, ist zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Angeklagt war er wegen versuchter Tötung - für diesen Vorsatz sahen die Richter am Essener Landgericht aber keinen Beweis. Deshalb wurde er wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr verurteilt.

Das war passiert

Der Gladbecker Jugendliche hatte im Januar einen 1 Kilogramm schweren Stein aus dem leerstehenden Hochaus an der Schwechater Straße geworfen. Der Stein verfehlte nur knapp eine 45-jährige Frau und ihren neunjährigen Sohn - deshalb hatte in dem Fall sogar eine Mordkommission ermittelt.

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