Vonovia-Streit in Bottrop-Welheim: Mahnbescheide verschickt
Veröffentlicht: Montag, 11.11.2024 15:37
Im Heizkosten-Streit zwischen Vonovia und Mietern der Gartenstadt Welheim wird der Druck auf die Mieter immer größer.

- Inkasso-Anwalt sorgt bei Mietern für Aufregung
- Vonovia-Sprecherin weist Vorwürfe zurück
Bei vielen Anwohnern der Gartenstadt Welheim sorgen gerade Mahnbescheide und Post von einem Inkasso-Anwalt für Aufregung. Mit den Schreiben will Vonovia erreichen, dass die Mieter die geforderte Nebenkostennachforderung von August begleichen. Die Mieter sagen, die Forderung sei unberechtigt und viel zu hoch. Man sehe die Post vom Anwalt als Einschüchterungsversuch, hat uns Mieterin Marina Scharnowski gesagt:
Der Streit zwischen Vonovia und den Mietern in Welheim läuft schon seit anderthalb Jahren. Schon im Februar vergangenen Jahres hatte Vonovia teils horrende Heizkosten verlangt - einen Teil der Forderungen aber nach großem Protest wieder zurückgenommen. Vonovia hatte die hohen Kosten immer mit gestiegenen Gaspreisen begründet.
So reagiert Vonovia auf die Vorwürfe
Auf Anfrage schreibt uns eine Vonovia-Sprecherin, man trete in der Regel mehrfach mit Mietern in Kontakt, bevor man zu Rechtsmitteln greife. Selbstverständlich könnten die Mieter Vonovia jederzeit kontaktieren und eine Ratenzahlung vereinbaren. Die Rechtsanwaltskanzlei sei in einer einstelligen Zahl von Fällen beauftragt worden.
Heizkostenabrechnung im Frühjahr wurde korrigiert
Vonovia arbeitet für die Wärmeversorgung in Welheim mit einem externen Dienstleister, "Techem", zusammen. "Techem" tritt als Wärmelieferant auf, Vonovia bezahlt die Firma. Im März dieses Jahres hatte es Unstimmigkeiten gegeben: Die in der Heizkostenabrechnung geforderten Beträge sollten die Mieter erst einmal nicht zahlen - auf Anweisung von Vonovia selbst. Der Konzern hatte seinerseits Forderungen gegenüber dem Wärmelieferanten "Techem" zurückgewiesen. Die korrigierte Abrechnung erreichte die Mieter dann Monate später, Anfang August 2024. Diese nachträgliche Abrechnung sei zulässig, sagt uns Vonovia. Denn die verzögerte Abrechnung habe man nicht selbst zu verantworten. Außerdem sei die Korrektur zum Vorteil für die Mieter ausgefallen.