Wölfin Gloria darf nicht abgeschossen werden

Laut Oberverwaltungsgericht habe der zuständige Kreis Wesel nicht dargelegt, dass Gloria ein problematisches, auf geschützte Weidetiere ausgerichtetes Jagdverhalten zeige.

Ein Wolf
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  • Wolfs-Population würde um ein Drittel schrumpfen
  • einzig fortpflanzungsfähiges Weibchen

Problem-Wölfin Gloria, die auch in Kirchhellen Tiere gerissen hat, darf nicht abgeschossen werden. Das hat gestern das zuständige Oberverwaltungsgericht Münster entschieden. Laut Gericht sei die Ausnahmegenehmigung der Stadt Wesel, die den Abschuss erlaubte, fehlerhaft. Gloria ist seit Jahren im Wolfsgebiet Schermbeck unterwegs, zu dem auch der Bottroper Norden gehört. Dabei überwindet sie immer wieder Schutzzäune und tötet andere Tiere - in Kirchhellen waren es zum Beispiel Schafe und Ponys. Doch laut Oberverwaltungsgericht habe der zuständige Kreis Wesel nicht dargelegt, dass Gloria ein problematisches, auf geschützte Weidetiere ausgerichtetes Jagdverhalten zeige. Der Abschuss der Wölfin Gloria würde die Wolfs-Population im Westmünsterland um ein Drittel reduzieren, denn dann würde das einzig fortpflanzungsfähige Weibchen verschwinden. Vor rund drei Wochen hatte auch das zuständige Verwaltungsgericht so entschieden. Der zuständige Kreis Wesel hatte in Abstimmung mit dem Landesumweltministerium Beschwerde gegen die Entscheidung vom zuständigen Verwaltungsgericht eingelegt.

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