Bluttat nach Hausverbot - Mann zu 13 Jahren Haft verurteilt

Ein 28-jähriger Mann wurde nach einer beinahe tödlichen Bluttat in Gelsenkirchen wegen Mordversuchs zu einer Haftstrafe von 13 Jahren verurteilt.

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  • Rache-Aktion nach Hausverbot
  • Angeklagte sticht sechsmal zu

Nach einer beinahe tödlichen Bluttat in Gelsenkirchen ist ein 28-Jähriger wegen Mordversuchs zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Laut Urteil hatte der Angeklagte letzten August den Filialleiter eines Modegeschäftes niedergestochen. Der 58-Jährige wurde lebensgefährlich verletzt. Hintergrund war ein Hausverbot, das gegen den Angeklagten verhängt worden war. Dafür wollte er sich laut Gericht rächen.

Überwachungskamera hält grausame Szene fest

Der afghanische Angeklagte hatte seinem Opfer nach Feierabend am Personaleingang aufgelauert. Auf den Aufzeichnungen einer Überwachungskamera ist zu sehen, wie er den 58-Jährigen niederschlägt und dann mit einem Messer sechsmal zusticht - in den Kopf, in den Hals und in den Körper.

Er fühlte sich in seinem Stolz und in seiner Ehre verletzt, so Richter Jörg Schmitt bei der Urteilsverkündung. Der Angeklagte habe eine völlig bizarre Vorstellung von Recht und Gerechtigkeit.

Der Angeklagte hatte sich im Prozess selbst nicht zu den Vorwürfen geäußert. Kurz vor der Urteilsverkündung soll er die Tat aber pauschal zugegeben haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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