Bewährungsstrafe für Steinewerfer vom Vincketunnel

Der ältere der beiden Jugendlichen, die in Buer Betonstücke auf fahrende Autos geworfen hatten, muss nach einer Zeit der Bewährung doch nicht in Jugendhaft.

© Ingo Otto / FUNKE Foto Services
  • Landgericht Essen bestätigt Bewährungsstrafe
  • Jugendlicher hat sich nichts zu Schulden kommen lassen

Der ältere der beiden jugendlichen Steinewerfer vom Vincketunnel in Buer kommt mit einer Bewährungsstrafe davon. Das hat uns ein Sprecher des Essener Landgerichts bestätigt. Nach dem Urteil im Frühjahr hatte der mittlerweile 16-Jährige ein halbes Jahr Zeit, in der er sich nichts zu Schulden kommen lassen durfte. Ansonsten hätte er in Jugendhaft gemusst.

Das ist genau passiert

Rund um den letzten Jahreswechsel hatten die damals 14 und 15 Jahre alten Gelsenkirchener für lebensgefährliche Situationen am Vincketunnel in Buer gesorgt: Sie hatten später gestanden, am Tunnelausgang über mehrere Tage erst Eier, dann eine Silvesterrakete und schließlich Teile einer Gehwegplatte auf fahrende Autos geworfen zu haben. Einige Autos wurden beschädigt, verletzt wurde zum Glück niemand.

Wenige Monate später standen die beiden Jugendlichen wegen versuchten Mordes vor Gericht. Am Ende bekamen beide eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Dem Älteren drohte doch noch eine Haftstrafe, wenn er im darauffolgenden halben Jahr zum Beispiel die Schule geschwänzt hätte. Jetzt hat das Landgericht bestätigt, dass es für den 16-Jährigen bei einer Bewährungsstrafe bleibt.

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