Bottroper Ex-Apotheker scheitert vor Verfassungsgericht

Der verurteilte Ex-Apotheker Peter S. aus Bottrop hat eine weitere juristische Niederlage einstecken müssen.

Ein Bild von einer Demonstration vor der Alten Apotheke in Bottrop.
© Fabian Strauch / FUNKE FotoServices
  • Urteil und lebenslanges Berufsverbot bleiben bestehen
  • Frage vor Gericht: Hat Staat Grundrechte von Peter S. eingeschränkt?

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat eine Verfassungsbeschwerde des Bottropers zurückgewiesen. Der Ex-Apotheker wollte mit der Beschwerde gegen ein Urteil des Landgerichts Essen und des Bundesgerichtshofs vorgehen. Das Landgericht hatte Peter S. nicht nur zu zwölf Jahren Haft verurteilt, sondern auch ein lebenslanges Berufsverbot gegen ihn verhängt. Hätte das Bundesverfassungsgericht der Beschwerde stattgegeben, dann hätte das Urteil theoretisch aufgehoben werden können.

Gericht: Staat hat Grundrechte von Peter S. nicht unzulässig eingeschränkt

Bei einer Verfassungsbeschwerde prüfen die Richter, ob der Staat die Grundrechte des Klägers eingeschränkt hat. In diesem Fall sah das Bundesverfassungsgericht dafür aber keinen Anlass. Peter S. soll in seiner Bottroper Apotheke in mehr als 14.000 Fällen Krebsmedikamente gepanscht und die Krankenkassen um Millionen betrogen haben. Er darf nie wieder als Apotheker arbeiten.

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