Gladbecker Problemhochhaus: Stadt siegt vor Gericht

Die Eigentümergemeinschaft der Steinstraße 72 muss den privaten Sicherheitsdienst bezahlen, der am Hochhaus für Ordnung sorgen soll.

Das Problem-Hochhaus an der Steinstraße 72 in Gladbeck
© Ant Palmer / FUNKE Foto Services
  • Klage der Eigentümergemeinschaft vor Gericht abgelehnt
  • Stadt: "Eigentümer sind klar in der Verantwortung"

Am Gladbecker Problemhochhaus Steinstraße 72 wird auch weiterhin ein Sicherheitsdienst für Ordnung sorgen. Die Stadt hat vor dem Verwaltungsgericht ein Verfahren gegen die Eigentümergemeinschaft gewonnen. Die war im Sommer letzten Jahres dazu verpflichtet worden, einen privaten Sicherheitsdienst zu bezahlen - Hintergrund war ein Lärmgutachten der Stadt Gladbeck, das gezeigt hatte, dass es an dem Hochhaus teilweise deutlich zu laut ist. Die Eigentümer hatten sich vor Gericht dagegen gewehrt. Jetzt wurde ihre Klage aber abgewiesen. Laut Stadt stehen sie damit klar in der Verantwortung, für eine Verbesserung der Zustände an der Steinstraße 72 zu sorgen.

Sicherheitsleute gehen von April bis Oktober auf Patrouille

Der private Sicherheitsdienst ist schon seit Anfang April wieder im Einsatz. Bis Anfang Oktober soll er dafür sorgen, dass von den Mietern des Hochhauses kein unzulässiger Lärm ausgeht. Beim ersten Einsatz im Spätsommer vergangenen Jahres hatten die Sicherheitsleute auch schon einige Male eingreifen müssen.

Nachbarn der Steinstraße 72 beschweren sich immer wieder über Lärm und Müll rund um das Hochhaus in Gladbeck-Butendorf.

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