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Urteil: Lärmschutz an der B224
© Radio Emscher Lippe / Michael Rose
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Urteil: Lärmschutz an der B224

In der Gladbecker Siedlung am Brokamp ist es zu laut. Deshalb muss die Stadt Gladbeck über Lärmschutz an der B 224 entscheiden - dazu wurde sie vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen heute verpflichtet. 

Veröffentlicht: Mittwoch, 09.09.2020 06:19

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  • Tempo-Limit von 50 km/h wahrscheinlich
  • Nachtfahrverbot für LKW kommt nicht infrage
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Zwei Anwohner der B224 in Gladbeck hatten geklagt und haben Recht bekommen. Als mögliche Lärmschutzmaßnahmen kommen insbesondere ein Tempo-Limit von 50 km/h zwischen A2-Kreuz und Phoenixstraße in Betracht.

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Nachtfahrverbot für LKW unwahrscheinlich

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Ein Nachtfahrvebot für LKW kommt für das Gericht eher nicht infrage. Da für die Stadt Gladbeck keine Möglichkeit bestehen dürfte, die B224 in Gladbeck für LKW-Verkehr zu sperren und den LKW-Verkehr weiträumig umzuleiten. Der Verkehr müsste sich dann den Weg durch die Wohngebiete in Gladbeck suchen. 

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