Urteil: Lärmschutz an der B224

In der Gladbecker Siedlung am Brokamp ist es zu laut. Deshalb muss die Stadt Gladbeck über Lärmschutz an der B 224 entscheiden - dazu wurde sie vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen heute verpflichtet. 

© Radio Emscher Lippe / Michael Rose
  • Tempo-Limit von 50 km/h wahrscheinlich
  • Nachtfahrverbot für LKW kommt nicht infrage

Zwei Anwohner der B224 in Gladbeck hatten geklagt und haben Recht bekommen. Als mögliche Lärmschutzmaßnahmen kommen insbesondere ein Tempo-Limit von 50 km/h zwischen A2-Kreuz und Phoenixstraße in Betracht.

Nachtfahrverbot für LKW unwahrscheinlich

Ein Nachtfahrvebot für LKW kommt für das Gericht eher nicht infrage. Da für die Stadt Gladbeck keine Möglichkeit bestehen dürfte, die B224 in Gladbeck für LKW-Verkehr zu sperren und den LKW-Verkehr weiträumig umzuleiten. Der Verkehr müsste sich dann den Weg durch die Wohngebiete in Gladbeck suchen. 

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