Bürgerenergiegesetz: Das will die NRW-Landesregierung erreichen

Der NRW-Landtag hat das "Bürgerenergiegesetz" beschlossen. Anwohner und Kommunen sollen künftig in Nordrhein-Westfalen per Gesetz finanziell an neuen Windanlagen in der Nachbarschaft beteiligt werden.

Das ist das "Bürgerenergiegesetz"

Im "Bürgerenergiegesetz" ist ein simples Prinzip festgelegt. Wann immer sich ein neues Windrad dreht, soll es zukünftig auch in der Kasse der Gemeinden oder im Portemonnaie der Bürgerinnen und Bürger klingeln. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2024 in Kraft treten und nur für neue Windräder gelten. Festgelegt wird, dass die Gemeinden und Anwohner beteiligt werden sollen. Die Formen der Bürgerbeteiligung sind aber im Gesetz wohl bewusst flexibel formuliert. Möglich wären günstigere Stromtarife oder pauschale Zahlungen - oder aber auch Stiftungen. Zum Beispiel könnte ein bestimmter Anteil der Windkraft-Erlöse in eine Stiftung gehen, die vor Ort in der Kommune konkrete soziale Projekte oder Vereine unterstützt.

Einigung über Beteiligung muss herrschen

Solche Ideen wurden hier und da in NRW schon umgesetzt - zum Beispiel im Kreis Steinfurt oder in Paderborn. Wie genau im Gesetz dafür gesorgt wird, dass es auch wirklich zu so einer Beteiligung kommt, stünde demnach fest: Ein Unternehmen, das eine neue Windanlage in NRW bauen will, müsse sich künftig laut Gesetz mit der jeweiligen Gemeinde oder Kommune über die Beteiligung einigen. Gelinge dies nicht, kommt es automatisch zu einer Abgabe an die Gemeinde. In Höhe von 0,2 bis 0,8 Cent pro produzierter Kilowattstunde Strom. Ein ähnliches Gesetz gibt es in Mecklenburg-Vorpommern. In Nordrhein-Westfalen setzt die schwarz-grüne Koalition ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag um. CDU und Grüne wollten in der bis 2027 laufenden Legislaturperiode 1000 neue Windräder in NRW errichten lassen. Diese Zahl ist längst nicht erreicht.

Autor: José Narciandi

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