Digitales Erbe: Wer entscheidet über meine Daten?
Veröffentlicht: Freitag, 17.10.2025 11:27

Nachlass regeln
Berlin (dpa/tmn) - Hat jemand im Testament oder in einer Extra-Vollmacht nichts anderes festgelegt, ist auch der Zugang zu Geräten wie Smartphones oder Notebooks, zu Nutzerkonten und Daten Teil des Erbes. Mit der Folge, dass alle digitalen Inhalte den Erben offen liegen, erklärt der IT-Branchenverband Bitkom.
Deshalb sollte man sich zu Lebzeiten gründlich und rechtzeitig überlegen, ob und in welchem Umfang man diese Offenheit möchte. Das entlastet Angehörige hilft, die Privatsphäre auch über den Tod hinaus zu schützen. Folgendes ist dem Verband zufolge zu tun:
Entscheidungen treffen, Listen schreiben, Kontakte angeben
- Eine Liste aller genutzten Geräte und Datenträger erstellen - und dokumentieren, was mit welche Geräte oder Daten geschehen soll: löschen, archivieren oder weitergeben.
- Festlegen, ob und in welchem Umfang Erben Zugriff auf Nutzerkonten bei E-Mail-Providern, Cloud-Anbietern oder auch Streamingdiensten erhalten. Die Zugangsdaten bei einem Notar zu hinterlegen, kann hilfreich sein.
- Manche Dienste bieten auch Nachlass- oder Inaktivitätsfunktionen, über die Nutzende festlegen können, was mit Konten geschieht, die längere Zeit inaktiv sind. Erben treten zwar auch in die Verträge Verstorbener ein, haben aber in der Regel Sonderkündigungsrechte.
- Bei sozialen Netzwerken kann man zu Lebzeiten oft einen Nachlasskontakt angeben, der nach dem Tod die Profile verwalten darf. Außerdem besteht oft die Möglichkeit, das eigene Profil in einen «Gedenkzustand» zu versetzen.
- Deshalb ist es sinnvoll, eine Liste aller vorhandenen Profile anzufertigen und dort festzulegen, was jeweils mit welchem Profil geschehen soll: etwa löschen, archivieren oder Gedenkzustand. Hinterbliebene sollten Netzwerk-Betreiber im Zweifel über den Todesfall benachrichtigen; viele Betreiber verlangen dann die Vorlage einer Sterbeurkunde.
Ein Drittel der Internetnutzenden hat sich schon gekümmert
Knapp ein Drittel (32 Prozent) der Internetnutzenden ab 16 Jahren hat hierzulande Regelungen zum digitalen Nachlass getroffen, wie eine Umfrage von Bitkom Research ergeben hat. Vollständig geregelt haben ihren Nachlass 16 Prozent, während ebenso viele angeben, zumindest teilweise Vorkehrungen getroffen haben.
22 Prozent der Befragten planen, sich in Zukunft mit ihrem digitalen Erbe zu beschäftigen. 43 Prozent geben dagegen an, dies nicht zu tun und auch nicht zu wollen.
Befragt worden waren 1.003 Menschen ab 16 Jahren, darunter 917 Internetnutzende. Die Gesamtumfrage ist repräsentativ.