GLA | BOT | GE: Städte müssen mehr Unterhaltsvorschuss zahlen

Unsere drei Städte müssen durch die Neuregelung des Unterhaltsvorschusses mit hohen zusätzlichen Kosten zurechtkommen.

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Den Unterhaltsvorschuss können Alleinerziehende verlangen, wenn sie von ihrem Ex-Partner kein oder zu wenig Geld für das gemeinsame Kind bekommen. Seit Mitte 2017 gibt es den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss nicht nur für Kinder bis 12 Jahren sondern bis zum 18. Geburtstag. Den Städten sollten trotz der Ausweitung des Empfängerkreises zwar keine zusätzlichen Kosten entstehen, aktuelle Zahlen des Finanzministeriums verraten aber, dass die Rechnung nicht aufgeht. Allein Gelsenkirchen muss 886.000 Euro drauf zahlen. Gladbeck 275.000 und Bottrop über 215.000 Euro.

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