Im falschen Körper geboren: Geschlechtsangleichung bei Transsexualität - Krankenkasse stellt sich quer

Für Transsexuelle, also für Menschen, die nicht im richtigen Körper geboren sind, ist es ein langer Weg bis zu einer Geschlechtsumwandlung. Ihnen werden, neben den gesellschaftlichen Hürden wie Intoleranz, auch noch viele andere Steine in den Weg gelegt. Zum Beispiel von der Krankenkasse.

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Angelo-Joel Hilfer aus Gelsenkirchen kann davon ein Lied singen. Er wurde vor rund 18 Jahren als Mädchen geboren, fühlte sich aber immer schon als Junge - und mittlerweile als Mann. Seit er 16 ist nimmt er Hormone, die sein Aussehen verändern. Ihn insgesamt männlicher machen. Aber die Hormone können nicht alles. Jetzt kämpft er für eine Mastektomie, eine Operation, bei der die Brüste entfernt werden, doch die Krankenkasse will die Kosten nicht übernehmen. Obwohl sie per Gesetz dazu verpflichtet ist, wenn entsprechende Gutachten vorliegen, denn Transsexualität gilt als Krankheit.

Voraussetzungen für eine Geschlechtsumwandlung

Seit 1987 gilt Transsexualität im Sinne des Sozialrechts als Krankheit. Das heißt, die Krankenkassen sind bei entsprechenden ärztlichen und therapeutischen Nachweisen dazu verpflichtet, die Kosten für eine begleitende Psychotherapie, für Hormonbehandlungen und auch für Operationen zu übernehmen. Voraussetzung dafür ist in der Regel, dass zwei unabhängige psychische Gutachten vorliegen, mit denen die Transsexualität medizinisch bestätigt wird.

Krankenkasse stellt sich quer bei der Kostenübernahme

Angelos Anwältin, Barbara Stöckmann, ist der Meinung, dass der Krankenkasse alle Unterlagen vorliegen, die nach der Rechtssprechung ausreichen würden, um eine Kostenübernahme zu erklären. Trotzdem lehnt die Krankenkasse sämtliche Anträge und Widersprüche gegen die Bescheide mit der Begründung ab, es würden noch Unterlagen fehlen. Zudem wird Angelo eine Unsicherheit in der Transsexualität unterstellt, weil er mit der kompletten Geschlechtsangleichung, also dem Aufbau im Genitalbereich noch warten möchte.

Nur die Mastektomie macht dich auch nicht zum Mann

"Ich habe mit der Sachbearbeiterin telefoniert und sie sagte mir, dass nur die Mastektomie mich doch auch nicht zum Mann mache und ich deswegen noch die komplette Geschlechtsangleichung beantragen solle. Das war deren Begründung," sagt Angelo.

Die komplette Geschlechtsangleichung möchte Angelo aber momentan noch nicht. Nicht, weil er sich nicht sicher ist, ein Mann zu sein, die Risiken dieser Operation sind ihm zu hoch. Er möchte noch warten, bis die Medizin in diesem Bereich weiterentwickelt ist.

"Man unterstellt ihm in Prinzip durch die Krankenkasse indirekt, dass dadurch, dass er sagt, er würde es möglicherweise nur auf die subkutane Mastektomie beschränken, eigentlich nicht Transsexuell im Sinne des Gesetzes oder der Vorstellung ist," so die Anwältin Barbara Stöckmann. Sie hat jetzt Klage beim Sozialgericht Gelsenkirchen eingereicht.

Für Angelo gibt es nicht den Hauch eines Zweifels

Angelo hat schon früh gemerkt, dass er im falschen Körper geboren wurde. Puppen und Barbies waren nichts für ihn, stattdessen schnitt er sich die Haare ab, trug nur Jungs-Klamotten und hing auch nur mit Jungs rum. Bis er in der Pubertät merkte, dass er anders war als seine Kollegen. Er fühlte sich, als würde er nicht mehr dazugehören. Mit 14 festigte sich ein Entschluss, seinen Körper dem männlichen Geschlecht anzugleichen. Mit 15 Jahren ging er dafür in Therapie, wurde psychologisch begleitet. Kurz nach seinem 16. Geburtstag fing er an Hormone zu nehmen, die sein Aussehen und seine Stimme männlicher wirken lassen. Mittlerweile ist er 18 Jahre alt. Als nächsten Schritt möchte er sich die Brüste entfernen lassen. Für ihn besteht nicht der Hauch eines Zweifels, dass er das will.

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