Infos und Fakten zu eScootern in Gelsenkirchen

300 E-Roller werden ab dem 1. Oktober 2019 in Gelsenkirchen zur Verfügung gestellt. Freischalten könnt ihr sie per App.

© Radio Emscher Lippe / Michael Rose

Ab nächste Woche Dienstag werden rund 300 eScooter in Gelsenkirchen zur Verfügung gestellt. Dafür gibt es eine Kooperation zwischen der Firma Circ, der Bogestra und der Stadt Gelsenkirchen. Die eScooter können über die Mutti-App der Bogestra oder über die Circ-App freigeschaltet und genutzt werden.

eScooter sollen in Ballungszentren aufgestellt werden

Verstärkt sollen erstmal die eScooter in den Folgenden Bereichen aufgestellt werden.

  • Berufskolleg
  • Hauptbahnhof
  • Altstadt
  • Buer
  • Musiktheater

Durch die Nutzung der E-Roller verteilen sie sich dann in der Stadt. Wenn der Akku sich dem Ende neigt werden die Roller eingesammelt, aufgeladen und an Sammelpunkten aufgestellt.

Parken nicht auf allen Flächen erlaubt

In einigen Bereichen ist das Abstellen der eScooter nicht erlaubt. Zum Beispiel auf Friedhöfen, oder in Parkanlagen. In diesen Bereichen ist es dann nicht möglich die Miete des Rollers per App zu beenden. Stellt man den Roller also auf einem Friedhof ab und versucht sich auszuloggen funktioniert das nicht. Die Miete würde dann immer weiterlaufen.

Das kostet die Nutzung der eScooter

Jede Freischaltung eines eScooters kostet 1 Euro. Danach fallen dann pro genutzter Minute 15 Cent an. Eine Fahrt von 10 Minuten würde so 2,50 Euro kosten. In Zukunft soll das Preismodell noch überarbeitet werden. Die Details dazu haben wir weiter unten in "Ausblick in die Zukunft" zusammengefasst.

Ausblick in die Zukunft

Bald soll die Preisstruktur überarbeitet werden. Im Moment kostet jede Freischaltung noch einen Euro. Bald soll es auch 10 Freischaltungen zu einem Staffelpreis von 5 Euro geben. Wer die Roller noch häufiger nutzt kann für 10 Euro unendlich viele Freischaltungen pro Monat kaufen. Dann fallen zusätzlich nur noch die 15 Cent pro Minute an.

In Zukunft sollen extra Parkzonen für die eScooter eingerichtet werden. Wer sie nutzt soll mit weniger Gebühr für die eScooter-Fahrt belohnt werden. Wann das passiert konnten die Beteiligten noch nicht sagen.

Rechtliches zur Nutzung von eScootern

Die Polizei Bochum hat schon vier Wochen Erfahrung im Bereich eScooter gesammelt. Sie hat zahlreiche besoffene Fahrer aus dem Verkehr gezogen. Ein eScooter gilt als Kraftfahrzeug, genau so wie ein Auto oder ein LKW. Wer also angetrunken erwischt wird kann auch seinen Führerschein verlieren. Das sind die wichtigsten Infos der Polizei Bochum zum Thema E-Roller.

  • Welches Mindestalter wird benötigt? Die Roller dürfen ab 14 Jahren gefahren werden.
  • Benötigt man eine Fahrerlaubnis oder eine Prüfbescheinigung? Nein!
  • Dürfen Gehwege benutzt werden? Nein, es muss der Radweg genutzt werden; sollte es keinen geben, die Fahrbahn.
  • Besteht Versicherungspflicht? Ja!
  • Dürfen zwei Personen auf dem Elektrokleinstfahrzeug fahren? Nein!
  • Darf ein Anhänger angehängt werden? Nein!
  • Müssen Handzeichen gemacht werden, sollte kein Blinker vorhanden sein? Ja!
  • Besteht Helmpflicht? Nein, da die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h nicht überschritten wird.
  • Darf ein Handy benutzt werden? Nein!
  • Gibt es eine Alkohol-/Betäubungsmittelgrenze? Elektrokleinstfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge nach dem StVG. Demnach gelten die Regelungen wie bei anderen Kraftfahrzeugen (Auto/LKW etc.)

Der Unterschied zu Fahrrädern: Fahrräder und Pedelecs werden durch Muskelkraft fortbewegt. Beim Pedelec unterstützt der Motor das Treten, das Rad fährt aber nicht alleine durch den Elektromotor. E-Bikes wiederrum werden durch den Elektromotor bewegt, ein Treten durch Muskelkraft ist nicht zwingend erforderlich. Daher wird für E-Bikes auch ein Führerschein der Klasse AM verlangt. Es besteht Helmpflicht und man benötigt ein Versicherungskennzeichen. Denken Sie stets daran: Wenn Sie mit einem Elektrokleinstfahrzeug wie einem E-Scooter unterwegs sind, so gilt die gleiche Promillegrenze wie bei anderen Kraftfahrzeugen. Und somit auch die gleichen Maßnahmen. Darunter fällt auch im schlimmsten Fall der Verlust der Fahrerlaubnis.


Weitere Meldungen

skyline