Neue Regelung für Pool-Tests an Grundschulen

Weil die Labore überlastet sind, wird das Testverfahren an den Grundschulen auch in Gladbeck, Bottrop und Gelsenkirchen geändert.

Ein Klassenzimmer mit Tafel und Stühlen
© Michael Kempf - Fotolia
  • Einzelprobe entfällt ab sofort
  • Antigen-Schnelltest bei positivem Pool

Das NRW-Schulministerium hat gerade neue, einheitliche Regeln veröffentlicht. Auch weiterhin werden in den Grundschulen des Landes regelmäßige Lolli-PCR-Pooltests durchgeführt. Einzelproben als Rückstellung werden nicht mehr abgegeben, um die Labore zu entlasten.

So geht es je nach Ergebnis des Pools weiter:

  • Schülerinnen und Schüler eines negativ getesteten Pools nehmen wie gewohnt am Präsenzunterricht teil. Aktuell sind rund 80 Prozent aller Pools in den Grund- und Förderschulen negativ.
  • Schülerinnen und Schüler eines positiv getesteten Pools werden am nächsten Tag zu Unterrichtsbeginn in den Schulen mit Antigenschnelltests getestet. Alternativ ist es auch möglich, eine offizielle Testeinrichtung im Rahmen eines Bürgertests zu nutzen und diesen Test der Schule vorzulegen.
  • Schülerinnen und Schüler eines positiv getesteten Pools dürfen nur dann am Präsenzunterricht teilnehmen, wenn sie ein negatives Schnelltestergebnis zu Unterrichtsbeginn vorweisen können.
  • Bei einem positiven Antigen-Schnelltest erfolgt das in den weiterführenden Schulen eingeübte Verfahren und das infizierte Kind begibt sich in häusliche Isolation; eine Kontrolltestung außerhalb des Schulsystems ist erforderlich.

(Quelle: Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen)

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