Osterfeuer sollten jetzt angemeldet werden

In Gladbeck, Bottrop und Gelsenkirchen gibt es für das Abbrennen von Osterfeuern klare Regeln - die teilweise auch unterschiedlich sind.

© Heinrich Jung / FUNKE Foto Services
  • Anmeldung muss spätestens 7 bzw. 14 Tage vor Ostern passieren
  • Feuer dürfen nur von Vereinen, Kirchen u.ä. abgebrannt werden

Rund um Ostern werden wieder viele Osterfeuer bei uns brennen - wenn ihr eins veranstalten wollt, solltet ihr es jetzt bei eurer Stadt anmelden. Die Anmeldefristen und Zeiträume für das Abbrennen sind in Gladbeck, Bottrop und Gelsenkirchen teilweise unterschiedlich. Überall gilt aber: Osterfeuer dürfen nur von Vereinen, Verbänden, Kirchengemeinden oder anderen öffentlichen Einrichtungen veranstaltet werden. Und: Verbrannt werden dürfen nur Grünschnitt und unbehandeltes Holz. Alles andere ist verboten - und kann ein Bußgeld nach sich ziehen.

Das sind die genauen Regeln für eure Stadt:

Gladbeck

Das Abbrennen des Feuers muss am Ostersamstag, -sonntag oder –montag erfolgen. 

Die Anmeldungen müssen dem Ordnungsamt bis zum 11. April vorliegen. Später eingehende Anmeldungen können nicht mehr in das Verzeichnis aufgenommen werden. Nicht ordnungsgemäß angemeldete Osterfeuer sind verboten! Werden sie trotzdem abgebrannt, drohen ein kostenpflichtiges Löschen des Feuers durch die Feuerwehr und ein Bußgeld. Das gilt auch, wenn bei einer Kontrolle festgestellt wird, dass eine der oben genannten Voraussetzung nicht erfüllt ist. Der Kommunale Ordnungsdienst wird die Einhaltung der Vorschriften sowohl im Vorfeld, als auch an den Abbrenntagen kontrollieren

Bottrop

Das Abbrennen eines Osterfeuers ist der Stadt bis spätestens 7 Tage vor der Durchführung schriftlich anzuzeigen.

Erlaubt ist das Abbrennen - je nach Veranstalter - einmalig im Zeitraum von Karsamstag bis Ostermontag in der Zeit zwischen 17 und 23 Uhr gestattet. Die Feuerstelle ist auf eine Fläche von maximal 6 Meter im Durchmesser zu begrenzen. Das aufgeschichtete Brennmaterial darf eine Höhe von 3,50 Meter nicht übersteigen.

Gelsenkirchen

Das Abbrennen eines Osterfeuers im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung muss mindestens zwei Wochen vorher schriftlich angezeigt werden. Das entsprechende Formular findet ihr hier. Osterfeuer dürfen einmal in der Zeit von einer Woche vor Gründonnerstag bis eine Woche nach Ostermontag in der Zeit von 18 Uhr bis 22 Uhr abgebrannt werden.

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