Polizist nach rassistischen Chats zu Recht entlassen

Ein Polizist der Bottroper Wache hat gegen seine Entlassung geklagt - letztendlich ohne Erfolg.

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  • Bilder und Videos mit rechtsextremistischen und rassistischen Inhalten
  • Auch für das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen war Entlassung gerechtfertigt

Nach rassistischen Äußerungen in einer Chatgruppe ist die Entlassung eines Polizisten der Bottroper Wache rechtens. Das hat jetzt das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden. Bei einem Verfahren gegen einen anderen ehemaligen Polizisten war das Handy des 25-Jährigen beschlagnahmt worden. Bei der Auswertung stellten die Ermittler fest, dass der Beamte Bilder und Videos mit rechtsextremistischen, rassistischen und menschenverachtenden Inhalten sowie Tierpornographie gepostet hatte. Das Land entließ den Beamten daraufhin auf Probe. Gegen die Entlassung war der Polizist der Bottroper Wache vor Gericht gezogen – zuerst erfolglos vor das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Auch nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts hat der 25-Jähige nicht darlegen können, dass er die fehlende charakterliche Eignung für den Job doch habe. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist nicht anfechtbar.

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