Totes Pflegekind aus Gelsenkirchen - Prozessauftakt

Pflegevater des einjährigen Jungen soll das Kind schwer misshandelt haben. Leibliche Eltern sind Nebenkläger.

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Der Fall des toten Pflegekindes aus Gelsenkirchen Anfang des Jahres landet heute vor Gericht. Der 30-jährige Pflegevater muss sich wegen Totschlags und Misshandlung Schutzbefohlener vor dem Hagener Landgericht verantworten. Der einjährige Junge ist laut Staatsanwaltschaft an massiven Kopfverletzungen gestorben. Sein Pflegevater soll ihn massiv geschlagen und geschüttelt haben. Das Kind war kurz nach der Geburt aus seiner Familie in Gelsenkirchen herausgenommen und auf richterlichen Beschluss in einer Pflegefamilie in Plettenberg untergebracht worden. Die leiblichen Eltern des Jungen treten in dem Prozess als Nebenkläger auf. 

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