Urteil nach Messerattacke an Gelsenkirchener Eiswagen

Im Fall der brutalen Messerattacke an einem Eiswagen in Gelsenkirchen-Horst ist heute ein Urteil vor dem Essener Landgericht gefallen.

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  • Der Mann wurde zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt
  • Als Gründe wurden versuchter Totschlag und gefährliche Körperverletzung genannt

Angeklagt war ein 64-jähriger Mann aus Gelsenkirchen. Er wurde wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in zwei tateinheitlich zusammentreffenden Fällen zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt. Der Eisverkäufer aus Gelsenkirchen soll Hygienemängel in seinem Verkaufswagen nicht beseitigt haben, obwohl die Stadt den Betrieb untersagt hatte. Mitte März bat er um eine Nachkontrolle und behauptete, die Mängel seien beseitigt. Zwei städtische Kontrolleurinnen überprüften den Eiswagen an der Grabbestraße und fanden wieder Verstöße. Als sie dem Mann sagten, dass das Verbot bestehen bleibt, eskalierte die Situation. Laut Anklage zog der Gelsenkirchener ein Messer und stach einer Kontrolleurin in den Bauch. Ihre Kollegin griff ein, wurde aber ebenfalls angegriffen. Beide Frauen konnten sich in einen Hinterhof retten und die Polizei alarmieren. Eine der Frauen erlitt lebensgefährliche Verletzungen und musste notoperiert werden. Der Fall sorgte landesweit für Schlagzeilen.

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