Versuchter Mord in Gelsenkirchen: Bewährungsstrafe

Die Richter am Essener Landgericht konnten dem 33-jährigen Gelsenkirchen die Vorwürfe nicht nachweisen.

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Ein Prozess wegen versuchten Mordes in Gelsenkirchen ist mit einer Bewährungsstrafe zu Ende gegangen. Der Angeklagte, ein 33-jähriger Gelsenkirchener, kam mit zwei Jahren auf Bewährung davon. Im vergangenen Sommer soll der Mann in einem Mehrfamilienhaus, wo er zusammen mit seiner Ex-Freundin gewohnt hatte, ein Feuer gelegt haben – laut Anklage aus Eifersucht. Durch die Flammen wurde damals ein Rauchmelder ausgelöst. Zwei Bewohner konnten das Feuer selbst löschen. Die Richter am Essener Landgericht konnten dem Gelsenkirchener keinen versuchten Mord nachweisen. Deshalb gab es ein Urteil wegen versuchter Körperverletzung.

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