Wichtige Entscheidungen zur Kommunalwahl getroffen

Der Landeswahlausschuss hat die Zulassung von Parteien und Kandidaten für die Kommunalwahl am 14. September geprüft. Eine Beschwerde aus Gelsenkirchen wurde bestätigt.

Wahlzettel wird in eine Wahlurne geworfen
© Stefan Arend / FUNKE Foto Services
  • In Gelsenkirchen gab es eine irrtümliche Zulassung eines OB-Kandidaten
  • Landeswahlausschuss ist überparteilich

Die Vorbereitungen für die Kommunalwahl Mitte September haben eine wichtige Hürde genommen. Der Landeswahlausschuss hat jetzt abschließend über die Zulassung von Parteien und Kandidaten entschieden. Das Gremium hat sich dabei mit insgesamt zehn Beschwerden beschäftigt – darunter auch eine aus Gelsenkirchen. Der Landeswahlausschuss hat einer Beschwerde des Wahlleiters der Stadt Gelsenkirchen stattgegeben, die sich gegen eine irrtümliche Zulassung eines Oberbürgermeisterkandidaten richtete. Die Person wollte gar nicht für das höchste Amt der Stadt kandidieren. Der Landeswahlausschuss ist überparteilich. Darin sitzen Richter und die Landeswahlleiterin. Die nächste Kommunalwahl in NRW ist am 14. September. Dabei werden u.a. die Stadträte und die Oberbürgermeister bzw. Bürgermeister neu gewählt.

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