Berufung: Prozessauftakt nach Kita-Unglück in Gelsenkirchen

Am Landgericht Essen hat heute das Berufungsverfahren rund um den Tod eines zweijährigen Jungen aus Gelsenkirchen begonnen.

© Radio Emscher Lippe
  • Ein Junge war im Sommer 2021 in einem Bett einer Mini-Kita erstickt
  • Amtsgericht entschied gegen Vorwurf der fahrlässigen Tötung

Am ersten Prozesstag war die bedrückte Stimmung deutlich zu spüren. Über vier Stunden lang wurden viele Zeugen heute im Saal vernommen: Polizisten, Notärzte und auch die Betriebsleitung der Gelsenkirchener Kita. Dabei war vor allem die Rolle der Stadt Gelsenkirchen bei der Einrichtung der Mini-Kita ein Thema. Die Betten dort galten als unzureichend befestigt und es ist unklar, ob diese von der Stadt oder von der Kita selbst beschafft wurden. Eins steht jedoch fest: Die Tagesmütter sollen sich während des Unglücksfalls - laut Zeugenaussagen - nicht im selben Raum befunden haben - rechtlich mussten sie das aber auch nicht. Die Eltern des Jungen waren heute nicht anwesend, sie werden erst zu einem späteren Zeitpunkt als Zeugen befragt. Insgesamt soll es drei Prozesstage geben. 

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