Corona-Risikogebiet und Urlaub - Was muss ich beachten bei der Reise?

Wir haben mit dem Gelsenkirchener Anwalt Arndt Kempgens über die rechtliche Situation bei Reisen in der Corona-Zeit gesprochen.

Ein Foto von Rechtsanwalt Arndt Kempgens in seinem Büro.
© Arndt Kempgens

Eines ist sicher - die Lage ist unübersichtlich

Es ist ein ziemliches Kuddel-Muddel, wenn man gerade Urlaub machen will - auch wenn der in Deutschland stattfinden soll. Viele Sachen sind unklar und nicht einheitlich geregelt - das ist gerade in den Herbstferien eher ungünstig. Deswegen haben wir mit unserem Radio-Anwalt, Arndt Kempgens gesprochen, was ihr machen könnt, um euch rechtlich ein bisschen abzusichern. Den Durchblick zu behalten, ist gerade schwierig, sagt auch der Anwalt.

Was muss ich beachten?

Wenn man jetzt irgendwo in Deutschland Urlaub machen will, sollte man sich direkt in der Ortschaft, also nicht mehr "nur" beim Bundesland informieren, wie aktuell die Lage vor Ort ist, so Kempgens. "Genau vor Ort erkundigen, wie sind eure Regeln dort im Moment und auch beachten, dass sich das jederzeit ändern kann". Anders geht es nicht.

Risikogebiet = keine Unterkunft. Wer zahlt?

Teilweise gibt es so genannte "Beherbergungsverbote" in Deutschland - für Menschen, die aus einem Risikogebiet kommen. Dazu zählt aktuell zum Beispiel der Kreis Recklinghausen mit Gladbeck, um nur eines zu nennen. Für den Fall, dass der Gastwirt sagt "Sie kommen aus einem Risikogebiet und deswegen ist die Unterbringung abgesagt", gilt das laut Anwalt Kempgens als eine ganz normale Stornierung und es gibt das Geld zurück und zwar ohne Stornierungskosten, weil ja der Hotelier oder Vermieter abgesagt hat. In jedem Fall solltet ihr immer um eine schriftliche Bestätigung bitten. Eine E-Mail reicht da zum Beispiel aus. Ihr könnt die E-Mail auch selber verfassen mit den Sachverhalten, die ihr am Telefon besprochen habt und der Gegenüber muss die dann ggf. nur noch bestätigten. Verlasst euch aber nicht nur auf mündliche Absprachen.

Wie verhalten, wenn ein negativer Corona-Test wird verlangt

Falls euer Vermieter euch allerdings sagt, ihr dürft kommen, aber nur mit einem negativen Test, dann habt ihr auch hier die Möglichkeit, nicht anzureisen und trotzdem nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben. Das kommt allerdings auf den Vertrag an. Dazu sagt der Anwalt:

Denn in den meisten Fällen sind die Verträge ja vereinbart worden, als noch keine Rede von einem innerdeutschen Reiseverbot war, auch nicht von einem innerdeutschen Corona-Test. Sollten Gastwirt oder Vermieter in einem solchen Falle jetzt einen Test verlangen, ist das eine einseitige Vertragsänderung. Das heißt: Ich kann den Test machen, wenn ich dort Urlaub machen möchte. Wenn ich es aber nicht mache, weil a) der Test zu teuer ist oder b) das aus zeitlichen Gründen nicht klappt, weil keine Kapazitäten zum Testen mehr frei sind, dann kann ich mein Geld zurückverlangen. Weil im Vertrag ja eben gerade nicht steht, dass ich einen Test machen musste, um dort zu übernachten oder das Hotel nutzen zu dürfen.

Ruhig bleiben und nicht direkt die Rechtskeule rausholen

Kurz zusammengefasst rät Arndt Kempgens:

  • Versucht, euch erstmal mit dem Vermieter zu einigen, denn auch die haben es gerade schwer
  • Haltet alles, was ihr vereinbart, schriftlich fest und setzt Rückzahlungsfristen
  • Informiert euch direkt über die Ortschaften, nicht über Bundesländer etc.

Bei Reisen ins Ausland geht das nicht unbedingt

Das sog. Anreiserisiko liegt bei den Reisenden selbst. Wenn also der Anreisende das nicht hinbekommt, überhaupt wegzufahren, bspw. weil er keinen Test bekommt, dann gibt es aus Sicht des Anwalts kein Recht auf eine kostenfreie Stornierung bzw. ein Reiserücktrittsrecht, da die Beeinträchtigung ja nicht vor Ort ist. Wenn vor Ort eine Beinträchtigung ist, also eine Reise in ein Risikogebiet, könnte man natürlich trotzdem hinfahren, auch wenn man es aktuell nicht sollte. In diesem Fall gibt es dann aber das Geld zurück

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