Corona-Todesfall Gelsenkirchen: Lungenfacharzt klärt auf
Veröffentlicht: Mittwoch, 01.04.2020 14:12
Der Verstorbene Gelsenkirchener hatte wohl eine Staublunge - dadurch aber keine Vorerkrankung.

In Gelsenkirchen hat das Coronavirus am letzten Wochenende das erste Todesopfer gefordert. Ein 55-Jähriger Gelsenkirchener aus Horst ist verstorben. Laut Stadt und behandelndem Krankenhaus hatte der Mann keine Vorerkrankung. In den sozialen Netzwerken ist dann viel spekuliert worden. Auch bei uns haben sich einige gemeldet, die uns erzählt haben, der Mann habe fast 30 Jahre lang unter Tage gearbeitet und dadurch eine Staublunge. Er sei also vorerkrankt gewesen. Wir haben auf dieser Seite darüber berichtet. Einige User haben das auch unter unserem Posting so geschrieben.
Bruder des Verstorbenen meldet sich bei uns
Gestern Abend hat sich dann der Bruder bei uns gemeldet. Er sagt uns, dass es zwar stimmt: Sein Bruder hat 28 Jahre lang unter Tage gearbeitet. Aber: Er habe definitiv keine Vorerkrankung gehabt. Er sei fit gewesen und hätte auch keinerlei Lungenprobleme gehabt. Nach dieser Aussage haben wir auch noch mal bei der Stadt nachgefragt. Stadtsprecher Martin Schulmann hat noch mal bei der Klinik nachgefragt, und die ist dabei geblieben: Der Horster war nicht vorerkrankt.
Lungenfacharzt: Staublunge ist nicht gleich Vorerkrankung
Für viele ist es schwer vorstellbar: Da arbeitet jemand 28 Jahre lang unter Tage, hat davon höchstwahrscheinlich eine Staublunge - ist damit aber nicht vorerkrankt?
Wir haben diese Frage Dr. Christoph Tannhof gestellt. Er ist Leiter der Pneumologie im Marienhospital in Gelsenkirchen. Er erklärt: Mit einer Staublunge ist man nicht automatisch vorerkrankt, wenn es um das Coronavirus geht. Viele, viele Bergleute haben zwar Staublungen, aber: Viele haben dadurch überhaupt keine Beeinträchtigung. Die merken davon gar nichts.
Vorerkrankt wäre man mit Staublunge nur, wenn die Staublunge andere Krankheiten ausgelöst hat. Zum Beispiel eine chronische Bronchitis oder ein Lungenemphysem. Das war laut des Bruders des Verstorbenen nicht der Fall.