Deutlich mehr Einbürgerungen bei uns
Veröffentlicht: Samstag, 24.05.2025 08:41
Viele Menschen mit ausländischen Wurzeln haben in Gladbeck, Bottrop und Gelsenkirchen im vergangenen Jahr einen deutschen Pass bekommen.

- 400 Einbürgerungen mehr als noch 2023
- Syrer waren am häufigsten vertreten
Immer mehr Gladbecker, Bottroper und Gelsenkirchener mit ausländischen Wurzeln bekommen einen deutschen Pass. Im vergangenen Jahr gab es bei uns so viele Einbürgerungen wie seit langem nicht. Nach aktuellen Zahlen der Landesstatistiker haben sich 2024 gut 1.800 Menschen in einer unserer Städte einbürgern lassen. Das waren knapp 400 mehr als im Jahr davor. An der Spitze der neuen Staatsbürger standen Menschen mit syrischem Pass.
Um in Deutschland eingebürgert zu werden, muss man mindestens fünf Jahre hier leben und viele andere Voraussetzungen erfüllen. - In Gladbeck gab es gerade erst eine Einbürgerungsfeier. Dabei haben 31 Menschen aus sieben Nationen einen deutschen Pass bekommen.

Voraussetzungen für eine Einbürgerung
Wer seit fünf Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland lebt, hat unter folgenden Voraussetzungen einen Anspruch auf Einbürgerung:
- Unbefristetes oder auf Dauer angelegtes Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Einbürgerung
- Geklärte Identität und Staatsangehörigkeit
- Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes und zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens, sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges
- Mündliche und schriftliche deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (Ausnahmen möglich für Angehörige der so genannten Gastarbeitergeneration und Vertragsarbeitnehmer der ehemaligen DDR)
- Nachweis über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland (Einbürgerungstest); hiervon befreit sind Angehörige der so genannten Gastarbeitergeneration und Vertragsarbeitnehmer der ehemaligen DDR
- Eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts für sich und die unterhaltsberechtigten Angehörigen
- Keine Mehrehe oder ein Verhalten, mit dem die im Grundgesetz festgelegte Gleichberechtigung von Mann und Frau missachtet wird
- Keine Verurteilung wegen einer Straftat
Quelle: Bundesinnenministerium