Erstochene Ukrainer: Mordurteil gegen Gelsenkirchener

Im Fall der beiden getöteten ukrainischen Nachwuchs-Basketballer ist gerade das Urteil gefallen. Drei Jugendliche aus Gelsenkirchen müssen für bis zu zehn Jahre in Haft.

Justizbeamter im Gerichtssaal
© Olaf Fuhrmann / FUNKE Foto Services
  • Urteil wegen gemeinschaftlichen Mordes
  • Richter verhängen zweimal die Höchststrafe

Im Fall der zwei getöteten ukrainischen Nachwuchs-Basketballer in Oberhausen ist heute Nachmittag das Urteil gefallen. Die Richter am Landgericht Essen haben die vier angeklagten Jugendlichen, darunter drei Gelsenkirchener, wegen gemeinschaftlichen Mordes und vieler weiterer Straftaten verurteilt. Die 14- bis 16-Jährigen müssen für bis zu zehn Jahre in Jugendhaft. Zweimal verhängten die Richter die Höchststrafe im Jugendstrafrecht (zehn Jahre), zwei weitere Angeklagte bekamen acht Jahre und sechs Monate.

Die vier Täter (drei aus Gelsenkirchen, einer aus Oberhausen) hatten die beiden ukrainischen Jugendlichen vor einem halben Jahr wegen ihrer Herkunft getötet. Dazu hatten sie nach einer gemeinsamen Busfahrt am Oberhausener Hauptbahnhof auf die jungen Männer eingeschlagen und eingestochen. Beide Opfer hatten Basketball in der U19-Bundesliga gespielt. Der Fall hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt. 

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