Gelsenkirchen: Urteil zu Schmuggel-Limousine
Veröffentlicht: Freitag, 16.05.2025 07:13
Am Verwaltungsgericht in der Gelsenkirchener Altstadt ist jetzt ein Urteil in einem kuriosen Fall gesprochen worden.

- Auffälliger BMW war an der A3 einkassiert worden - 1,1 Millionen Euro waren darin versteckt
- Gericht glaubt, dass der Wagen weiter als Kurierfahrzeug für Drogengeschäfte genutzt würde
Der Zoll muss eine sichergestellte Schmuggel-Limousine nicht an den Halter zurückgeben. Das haben die Richter am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden. Der auffällige BMW war 2019 auf der A3 angehalten und durchsucht worden. Dabei entdeckten Zollfahnder mehrere professionelle Verstecke in den Autositzen - darin lagen über eine Million Euro in kleinen Scheinen. An den Geldscheinen und am Lenkrad konnten Kokainspuren nachgewiesen werden. Außerdem war die Limousine in nur sechs Monaten über 70.000 km gefahren.
Der Zoll war davon überzeugt, dass der BMW als Kurierauto für Drogengeschäfte genutzt wurde und kassierte ihn ein. Dagegen hat der in der Schweiz lebende Fahrer und Halter geklagt - ohne Erfolg. Die Gelsenkirchener Richter bestätigten jetzt, dass die Behörden den Wagen nicht zurückgeben müssen. Er würde sonst aller Wahrscheinlichkeit nach wieder für Drogengeschäfte genutzt, heißt es im Urteil. Der Kläger kann noch in Berufung gehen.
Der Fall wurde bei uns am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen verhandelt, weil das zuständige Zollfahndungsamt Essen im Geschäftsbereich des Gerichts liegt.