Impfpflicht für bestimmte Berufe gilt ab heute

Seit heute gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht in medizinischen Einrichtungen. Davon betroffen sind alle Angestellten in Gladbeck, Bottrop und Gelsenkirchen, die in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen angestellt sind.

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  • Bußgeld in Höhe von 2.500 Euro droht
  • Online-Portal des Landes eingerichtet

Aber auch alle, die regelmäßig dort arbeiten, wie etwa Handwerker, Friseure oder Ehrenamtler, müssen ab heute eine vollständige Impfung oder kürzliche Genesung nachweisen. Bis gestern musste der entsprechende Nachweis vorliegen. Wer dies nicht tun konnte, dem droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 2.500€, alle Namen müssen zudem an das Gesundheitsamt gemeldet werden. Die Stadt Bottrop und der Kreis Recklinghausen nutzen für diese Meldung ein Online-Portal des Landes, die Stadt Gelsenkirchen hat eine eigene Webseite eingerichtet.

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