Landgericht Essen: Gladbecker freigesprochen

Im Verfahren gegen einen 58-jährigen Gladbecker ist heute (30.09.) vor dem Landgericht Essen ein Urteil gefallen. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm Vergewaltigung seiner Ehefrau, Nötigung, Bedrohung und Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz vorgeworfen.

© Kerstin Kokoska/ FUNKE Foto Services
  • Keine ausreichenden Beweise, weil die Ehefrau nicht vernommen wurde
  • Gladbecker wurde u.a. bezüglich der mutmaßlichen Vergewaltigung freigesprochen

Der Prozess endete bereits heute (30.09.), weil sich die Ehefrau auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht berief und nicht vernommen werden konnte. Ein Sprecher des Landgerichts Essen erklärte uns, dass dadurch keine ausreichenden Beweise zur Verfügung standen. Der Gladbecker wurde bezüglich der mutmaßlichen Vergewaltigung, Nötigung und Bedrohung freigesprochen. Die Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz wurden gegen eine Zahlung 500 Euro eingestellt. Der Gladbecker gilt rechtlich als unschuldig.

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