Messerattacke in Gelsenkirchen: Täter muss in die geschlossene Psychiatrie
Veröffentlicht: Donnerstag, 13.02.2020 08:45
Etwas überraschend ist gestern doch schon das Urteil im Prozess um eine Messerattacke in Gelsenkirchen-Buer gefallen.

- Täter laut Urteil nicht schuldfähig
- wegen schwerer Schizophrenie Einweisung in geschlossene Psychatrie
- Nebenklage unzufrieden mit Urteilsspruch
- Revision kann noch eingelegt werden
Auf neu eingebrachte Anträge wurde nicht eingegangen, weshalb gestern der Prozess endete: Mit einem Freispruch für den Angeklagten. Aus Sicht des Gerichts ist der Täter nicht schuldfähig. Allerdings: Er wird lebenslang in der geschlossenen Psychiatrie bleiben müssen. Er leidet an einer schweren Schizophrenie, heißt es im Urteil. Mit dem Freispruch wegen Schuldunfähigkeit und der Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie folgt das Urteil den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Die Nebenklage hatte allerdings auf ein anderes Urteil gehofft - noch kann Revision eingelegt werden. Mitte Juni hatte der Täter seinem 32-jährigen Opfer aufgelauert und es in Höhe der Schauburg in Buer niedergestochen. Die Frau wurde damals lebensgefährlich verletzt.
Rückblick - Das war im Sommer passiert
In Gelsenkirchen-Buer ist Mitte Juni eine Frau auf offener Straße niedergestochen und lebensgefährlich verletzt worden. Die Tat ereignete sich auf der Horster Straße in Buer, gleich neben dem Kino „Schauburg“, die Ermittler gehen zum damaligen Zeitpunkt von einer versuchten Tötung aus. Ein 43 Jahre alter Mann fügte der 32-Jährigen „erhebliche Stichverletzungen“ zu, berichten Polizei und Staatsanwaltschaft in einer gemeinsamen Presseerklärung. Zeugen sprachen davon, dass sie Schreie auf der Straße gehört hätten. Nach den Messerstichen ergriff der Mann die Flucht in Richtung Innenstadt, konnte jedoch schon kurze Zeit später festgenommen werden. Die verletzte Frau kam mit dem Rettungshubschrauber ins Krankenhaus und überlebte die Attacke.