Tod eines Jungen in Mini-Kita: Neuer Prozess startet

Der Prozess um den tragischen Tod eines kleinen Jungen in einer Gelsenkirchener Mini-Kita wird ab heute neu aufgerollt.

© Radio Emscher Lippe
  • Angeklagte Tagesmütter wurden im ersten Prozess freigesprochen
  • Prozess zieht sich seit zwei Jahren - Pannen und Tumulte

Um 9.30 Uhr startet am Essener Landgericht ein Berufungsverfahren. Die Staatsanwaltschaft und die Eltern des toten Jungen als Nebenkläger wollten den neuen Prozess, hat uns ein Gerichtssprecher gesagt. Damit beginnt die Beweisaufnahme wieder von vorne. Insgesamt hat das Gericht drei Prozesstage angesetzt. Ende Januar könnte ein Urteil fallen. Der zweijährige Junge war im Sommer 2021 in einem Bett der Mini-Kita in Schalke erstickt.

Tagesmütter waren im ursprünglichen Prozess freigesprochen worden

Im ersten Prozess am Gelsenkirchener Amtsgericht waren die beiden angeklagten Tagesmütter freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte den Frauen fahrlässige Tötung vorgeworfen und Haftstrafen von zehn Monaten ohne Bewährung gefordert. Die beiden Tagesmütter hätten ihre Aufsichtspflicht verletzt und würden deshalb die Schuld am Tod des Jungen tragen. Das Amtsgericht sah den Vorwurf der fahrlässigen Tötung nicht als gegeben.

Pannen und Tumulte bei früheren Gerichtsterminen

Der Rechtsstreit läuft schon seit zwei Jahren: Im Frühjahr 2023 war das Verfahren durch eine peinliche Gerichts-Panne am Gelsenkirchener Amtsgericht geplatzt: Während der Sitzung war plötzlich aufgefallen, dass einer der Schöffen beim nächsten Prozesstag im Urlaub sein würde. Der Prozess musste daraufhin abgebrochen werden. Erst im Oktober 2023 konnte der Prozess dann erneut starten. Die beiden Tagesmütter wurden freigesprochen. Daraufhin kam es zu Tumulten im Gerichtssaal. Die emotionalen Eltern des toten Jungen mussten vom Sicherheitsdienst aus dem Saal begleitet werden.

Im April 2024 wurde das Berufungsverfahren dann vor dem Essener Landgericht eröffnet - es musste aber ergebnislos abgebrochen werden. Die Richterin hatte den Eltern geraten, die Berufung zurückzuziehen, damit alle Beteiligten "zur Ruhe kommen" könnten. Die Eltern wollten das aber nicht akzeptieren.

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