Verkauf von Silvesterfeuerwerk startet

Ab heute könnt ihr euch auch in Gladbeck, Bottrop und Gelsenkirchen mit Böllern und Raketen eindecken. Der Verkauf wird streng kontrolliert.

Feuerwerksverkauf Silvester
© Heiko Kempken / FUNKE Foto Services
  • Bezirksregierung schickt Kontrolleure durch die Läden
  • Abbrennen von Feuerwerk ist nur am 31.12. und 01.01. erlaubt

Wenn ihr zum Jahreswechsel nicht aufs Böllern verzichten wollt, könnt ihr ab heute in den Geschäften in Gladbeck, Bottrop und Gelsenkirchen mit Silvesterfeuerwerk eindecken. Der Verkauf von Knallern und Raketen ist nur von heute bis einschließlich Samstag erlaubt. Läden, die sonntags öffnen dürfen, können auch an Silvester Feuerwerk verkaufen. Damit keine gefährlichen Böller auf den Markt kommen, werden die Händler bei uns auch in diesem Jahr kontrolliert. Die zuständige Bezirksregierung Münster schickt 24 Mitarbeiter durch die Läden. Sie gucken zum Beispiel, ob das Feuerwerk zugelassen und richtig gelagert ist. Außerdem weist die Behörde nochmal darauf hin, dass ihr die Knaller und Raketen nur am 31. Dezember und am 1. Januar abfeuern dürft.

Woran erkenn ich illegale Knaller? - Hinweise der Bezirksregierung:

Nur legales Feuerwerk sollte gekauft und angezündet werden. Man erkennt es an der neuen CE-Kennzeichnung mit einer Registriernummer. Produkte, die mit der alten BAM-Nummer gekennzeichnet sind, dürfen nicht mehr vertrieben werden. Der Verkauf und auch die Verwendung von nicht zugelassenem Feuerwerk, das „schwarz“ auf der Straße oder auf Flohmärkten angeboten wird, können nach dem Sprengstoffgesetz als Straftat geahndet werden.

In Deutschland geprüftes Feuerwerk wird wie folgt eingeteilt:

Kategorie F1 (CE 0589 und 0589-F1-xxxx),

Kategorie F2 (CE 0589 und 0589-F2-xxxx).

Dabei steht die Prüfstellennummer 0589 für die BAM, und xxxx ist eine Produktnummer. Im EU-Ausland geprüfte Feuerwerkskörper haben eine andere Behördennummer. Feuerwerksartikel der Kategorie F1 dürfen während des ganzen Jahres an Personen über 12 Jahre verkauft und von diesen auch abgebrannt werden.

Pyrotechnik-Artikel der Kategorie F2 – dazu zählen beispielsweise komplette Sortimente sowie Raketen und Böller – dürfen auf keinen Fall an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren verkauft werden! Erwachsene dürfen diese Artikel ebenfalls nicht an Jugendliche und Eltern nicht an ihre minderjährigen Kinder weitergeben. Übrigens: Pyrotechnik der Kategorie P1 für technische Zwecke dürfen zu Silvester nicht verkauft und abgebrannt werden, da diese nur zweckgebunden zum Beispiel als Airbag im PKW oder als Seenotsignalleuchtkugeln zu verwenden sind.

Tipps zum sicheren Umgang mit eurem Feuerwerk:

  • Vor dem Abbrennen die Sicherheitshinweise lesen und beachten
  • Sich nach dem Zünden von Raketen, Böllern und Fontänen schnell entfernen
  • Bei Raketen auf sichere „Abschussrampen“ achten: schwere Sektflaschen oder am besten Flaschen in einem Flaschenkasten
  • Raketen, Fontänen niemals unter Bäumen oder Laternen zünden
  • Blindgänger nicht erneut anzünden, sondern mit Wasser übergießen
  • Nicht mit Feuerwerkskörpern basteln, sie sind eine häufige Unfallursache
  • Fenster und Türen zur Sicherheit geschlossen halten

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