Zweijähriger erstickt: Prozess gegen Tagesmütter startet

Nach dem Tod eines kleinen Jungen in einer Gelsenkirchener Mini-Kita stehen die beiden Tagesmütter ab heute vor Gericht.

Kinderjacken hängen in einer Kita am Haken
© Kerstin Kokoska / FUNKE Foto Services
  • Anklage wegen fahrlässiger Tötung
  • Junge war beim Mittagsschlaf erstickt

Der Zweijährige hatte im August 2021 zum ersten Mal seinen Mittagsschlaf in der Großtagespflege in Gelsenkirchen-Schalke gemacht. Dabei ist er in seinem Bett eingeklemmt worden und erstickt. Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Tagesmüttern (26 und 38 Jahre alt) vor, nicht richtig aufgepasst und den Notfall nicht bemerkt zu haben. Auch ein Babyfon habe es nicht gegeben.

Hintergründe des Unglücks sind noch unklar

Gleichzeitig will das Gericht klären, warum es überhaupt zu dem Unglück in der Mini-Kita kommen konnte. Statt eines Lattenrosts war am Bett zum Beispiel eine offenbar lose, kiloschwere Spanplatte eingebaut. Ein Sachverständiger soll im Prozess klären, ob das normal ist - oder ob schon da Fehler gemacht worden sind.

Die beiden Tagesmütter, beide aus Gelsenkirchen, erwartet eine Haftstrafe von maximal fünf Jahren. Vermutlich werde das Urteil aber deutlich milder ausfallen, hat uns ein Gerichtssprecher gesagt. Auch eine Geldstrafe oder ein Freispruch wären möglich.

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