Gelsenkirchen bringt Lachgasverbot auf den Weg

In Gelsenkirchen sollen heute (20.5.) die Weichen für ein Lachgasverbot für Minderjährige gestellt werden.

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  • Ordnungsausschuss berät geplante Verordnung
  • Rat entscheidet endgültig Ende Juni

Die geplante Verordnung für ein Lachgasverbot für Menschen unter 18 Jahren wird am Dienstagnachmittag (20.5.) zum ersten Mal von der Gelsenkirchener Politik beraten – das Thema steht auf der Tagesordnung des Ordnungsausschusses. Lachgas wird in erster Linie in Medizin und Industrie eingesetzt. Als Partydroge ist Lachgas wegen seiner berauschenden Wirkung bei Jugendlichen beliebt. Es ist legal zu bekommen - auch an Kiosken und Trinkhallen bei uns. Das Gas kann aber ernsthafte Gesundheitsschäden verursachen. Deshalb will die Stadt Gelsenkirchen den Verkauf an junge Menschen unter 18 Jahre verbieten. Gleichzeitig soll auch der Besitz und Konsum von Lachgas bei Minderjährigen verboten werden. Die Stadt macht sich außerdem dafür stark, dass es eine einheitliche Regelung durch Land und Bund gibt. Ende Juni wird der Rat der Stadt endgültig über das Lachgasverbot für Minderjährige in Gelsenkirchen entscheiden.

Das macht Lachgas mit mir - alle Infos gibt es hier.

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