Gelsenkirchener Rat entscheidet über Lachgasverbot

Heute (26.06.) entscheidet der Gelsenkirchener Rat über ein Lachgasverbot für Minderjährige.

© Ralf Rottmann/ Funke Foto Services
  • Verkauf von Lachgas an Menschen unter 18 Jahren soll verboten werden
  • Heute trifft der Gelsenkirchener Rat die endgültige Entscheidung

In Zukunft sollen Menschen unter 18 in Gelsenkirchen die Droge nicht mehr legal kaufen dürfen. Normalerweise wird Lachgas in der Medizin und Industrie eingesetzt. Als Partydroge ist Lachgas aber wegen seiner berauschenden Wirkung bei Jugendlichen beliebt. Bisher ist es noch legal bei uns zu bekommen - zum Beispiel an Kiosken und Trinkhallen. Das Gas kann aber ernsthafte Gesundheitsschäden verursachen. Deshalb will die Stadt Gelsenkirchen den Verkauf an junge Menschen unter 18 Jahren verbieten. Auch der Besitz und Konsum soll für Minderjährige verboten werden. Die Stadt macht sich außerdem dafür stark, dass es eine einheitliche Regelung durch Land und Bund gibt. Schon im Mai wurde das Lachgasverbot von der Gelsenkirchener Politik beraten. Die endgültige Entscheidung wird heute (26.06.) im Rat getroffen.

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