Gladbeck: Verkaufsoffener Sonntag teils verboten

In Gladbeck können die Geschäfte diesen Sonntag nicht wie geplant öffnen. Diesen Beschluss hat das OVG Münster gefasst.

Passanten beim Nikolausmarkt in Gladbeck
© Lutz von Staegmann / FUNKE Foto Services
  • Nur Geschäfte im engen Umkreis des Marktes dürfen öffnen
  • Veranstaltung müsste gesetzlich mehr Besucher anziehen als die geöffneten Läden

Eine Klage von Verdi gegen den geplanten verkaufsoffenen Sonntag vor dem Oberverwaltungsgericht Münster hatte teilweise Erfolg. Das hat uns gerade eine Gerichtssprecherin gesagt. Am Sonntag dürfen jetzt nur noch Geschäfte in einem engen begrenzten Bereich um den Nikolausmarkt herum öffnen - aber nicht, wie geplant, alle Geschäfte in der Innenstadt. Für einen verkaufsoffenen Sonntag gibt es grundsätzlich hohe Hürden. So muss erwiesen sein, dass die eigentliche Veranstaltung - in diesem Fall der Nikolausmarkt - mehr Menschen anzieht als die geöffneten Läden. Das Gericht sieht dafür aber keine Anhaltspunkte. Im engen Bereich um den Nikolausmarkt herum sei der Markt aber maßgeblich prägend, heißt es in der Urteilsbegründung. Der Gladbecker Nikolausmarkt startet heute um 18 Uhr auf dem Willy-Brandt-Platz.

Verdi zufrieden mit dem Ergenbnis

Ein Verdi-Sprecher hat die Entscheidung des Gerichts gelobt. Jetzt stehe im Einzelhandel das stressige Weihnachtsgeschäft an. Es sei gut, dass sich die Mitarbeiter "nun wenigstens am Sonntag erholen können". Der freie Sonntag sei ein hohes Gut, das man durch die Klage verteidigt habe, so die Auffassung von Verdi.

Die Stadt Gladbeck prüft das Urteil laut einem Sprecher und möchte sich noch offiziell dazu äußern.

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