Klage des Gelsenkirchener Missbrauchsopfers abgewiesen
Veröffentlicht: Freitag, 25.04.2025 13:20
Ein 56-Jähriger aus Gelsenkirchen wollte vom Bistum Essen ein Schmerzensgeld von mindestens 300.000 Euro. Heute Mittag ist das Urteil gefallen.

- Landgericht hält 45.000 Euro Schmerzensgeld für angemessen
- Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Berufung für beide Parteien möglich
Die Klage eines Gelsenkirchener Missbrauchsopfers gegen das Bistum Essen ist heute am Landgericht abgewiesen worden. Der heute 56-jährige Wilfried Fesselmann wollte vom Bistum ein Schmerzensgeld von mindestens 300.000 Euro. 45.000 hat er schon bekommen - diese Summe hält das Gericht für angemessen. Außerdem haben die Richter entschieden, dass das Bistum dem Gelsenkirchener alle materiellen Schäden ersetzen muss, die ihm durch den Missbrauch entstanden sind oder noch entstehen. Das Urteil des Landgerichts Essen ist noch nicht rechtskräftig. Laut WAZ will Fesselmann in Berufung gehen.
Das sind die Vorwürfe
Der 56-Jährige sagt, dass er 1979 als Messdiener von einem Priester sexuell missbraucht worden sei. Dadurch leide er unter Angststörungen und sei alkoholsüchtig geworden. Aus diesem Grund fordert er vom Bistum Essen ein höheres Schmerzensgeld. Beim Prozessauftakt vor drei Wochen war auch der Priester vorgeladen. Der heute 77-Jährige hatte die Tat dabei teilweise zugegeben.
Strafrechtlich ist der Missbrauch verjährt. Die Richter machten nach der Beweisaufnahme aber deutlich, dass sie den Schilderungen von Fesselmann glauben. Die Tat habe damals so stattgefunden.