Marodes Hochhaus in Gelsenkirchen muss abgerissen werden

Das Gelsenkirchener Verwaltungsgericht hat gerade ein richtungsweisendes Urteil im Kampf gegen Schrottimmobilien gefällt.

© Thomas Schmidtke / Funke Foto Services
  • Klage des Eigentümers wurde abgewiesen
  • Stadt kann Schandfleck beseitigen lassen

Die Richter am Verwaltungsgericht haben entschieden, dass der Eigentümer eines maroden Hauses es dulden muss, dass die Stadt das Gebäude abreißt. Konkret geht es um das heruntergekommene und seit Jahrzehnten leerstehende Hochhaus an der Emil-Zimmermann-Allee / Ecke Horster Straße in Buer. Laut einem Gutachten sei das Gebäude in einem desolaten Zustand und eine Sanierung unwirtschaftlich, so die Stadt Gelsenkirchen. Zweimal wollte sie den Abriss schon verfügen – das scheiterte aber am Widerstand des Eigentümers. Jetzt hat das Verwaltungsgericht der Stadt recht gegeben.

Auflagen für einen Abriss

Laut einem Gerichtssprecher müssen für einen Abriss zwei Voraussetzungen erfüllt sein:

1. Erhebliche bauliche Mängel oder Missstände

2. Eine Instandsetzung ist dem Eigentümer wirtschaftlich nicht zuzumuten

Die Kosten für den Abriss kann die Stadt sich über Umwege zurückholen - zumindest teilweise. Laut dem entsprechenden Gesetz kann eine Kommune die Wertsteigerung, die das Grundstück durch die Beseitigung des Schandflecks erfährt, dem Eigentümer in Rechnung stellen.

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