Terrorverdächtige aus Gelsenkirchen freigesprochen

Zwei gebürtige Tadschiken standen zusammen mit fünf anderen Männern vor Gericht, weil sie in NRW islamistische Anschläge geplant haben sollen.

© Lars Heidrich / FUNKE Foto Services
  • Verfahren gegen weiteren Angeklagten aus Gladbeck wurde eingestellt
  • Richter sahen konkrete Terrorvorwürfe als nicht erwiesen an

Zwei Terrorverdächtige aus Gelsenkirchen sind am Ende eines Mammut-Prozesses am Oberlandesgericht Düsseldorf freigesprochen worden. Die gebürtigen Tadschiken sind 22 und 31 Jahre alt. Angeklagt war auch ein Mann aus Gladbeck. Das Verfahren gegen ihn wurde kurz vor Ende des Prozesses eingestellt, nachdem der Kirgise in sein Heimatland abgeschoben worden war.

Die drei Angeklagten standen zusammen mit vier anderen Männern vor Gericht, weil sie in NRW eine Terrorzelle des Islamischen Staats gegründet haben sollen. Alle Männer stammen aus Zentralasien. Sie sollen über die Ukraine nach Deutschland gekommen sein. Hier hatten sie nach Überzeugung der Bundesanwaltschaft Geld für den IS gesammelt und Orte für mögliche Terroranschläge ausgekundschaftet. Hinweise auf konkrete Anschlagspläne gab es laut der Behörden aber nicht.

Gericht konnte Terrorzelle nicht nachweisen

Am Ende des Prozesses wurden nur zwei der Angeklagten zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Den Hauptvorwurf der Bundesanwaltschaft, in NRW habe sich eine überwiegend aus Tadschiken bestehende IS-Terrorzelle gebildet, sahen die Richter am Oberlandesgericht als nicht erwiesen an. Es habe keine gemeinsamen Terrorpläne zu Anschlägen in Europa gegeben. Trotzdem seien alle Angeklagten überzeugte Anhänger der Terrormiliz Islamischer Staat.

Die Verdächtigen aus Gladbeck und Gelsenkirchen waren bei einer Razzia im Sommer 2023 festgenommen worden.

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