Zoll deckt Verstöße gegen Mindestlohn auf

Bei einer Zollkontrolle gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung haben Mitarbeiter in Gelsenkirchen mehrere Verstöße aufgedeckt.

Zollkontrolleure bei der Arbeit
© Hauptzollamt Dortmund
  • Mindestlohn von 12,82 in vielen Fällen nicht gezahlt
  • Regelmäßige Kontrollen decken Verstöße auf

Der Zoll hat in Gelsenkirchen eine umfangreiche Kontrolle durchgeführt, um Schwarzarbeit und Verstöße gegen den Mindestlohn aufzudecken. Die Beamten haben dabei 11 Personen unter die Lupe genommen und die Unterlagen von 19 Unternehmen geprüft. Das Ergebnis: In 43 Fällen gab es Hinweise darauf, dass der Mindestlohn nicht gezahlt wurde. Seit Jahresbeginn liegt er bei 12,82 Euro pro Stunde. Auf diesen Stundenlohn hat jeder Arbeitnehmer Anspruch. Außerdem ergaben sich drei Verdachtsfälle auf nicht gemeldete Beschäftigung bei der Sozialversicherung und ein Fall möglicher illegaler Ausländerbeschäftigung. Bei den Zoll-Kontrollen decken die Beamten in den Betrieben regelmäßig Verstöße auf.

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