Apothekerskandal: Entschädigung für Opfer wird ausgeweitet

Im Fall der gepanschten Krebsmittel aus einer Bottroper Apotheke sollen in Zukunft alle Opfer Anspruch auf eine Entschädigung haben. Der NRW-Landtag entscheidet heute über eine Änderung der bisherigen Regelung.

NRW-Gesundheitsminister Laumann spricht mit Opfern des Bottroper Apothekerskandals
© Fabian Strauch / FUNKE Foto Services GmbH
  • Bisher nur wenige Anträge auf Entschädigung
  • Hilfsfonds in Höhe von 10 Millionen Euro

Das Land NRW hat einen Hilfsfonds in Höhe von 10 Millionen Euro für die Opfer des Apothekerskandals eingerichtet - viele Betroffene fallen aber aus dem Raster. Anspruch auf eine Entschädigung haben aktuell nur Patienten oder Angehörige, bei denen im Prozess gegen den Bottroper Ex-Apotheker Peter S. eine unterdosierte Krebstherapie nachgewiesen wurde. Dadurch sind bis jetzt erst wenige Anträge eingegangen. Nach der Änderung sollen alle Opfer eine Entschädigung beantragen können. Unter ihnen wird dann aufgeteilt, was aus dem Topf übriggeblieben ist. Pro Fall gibt es maximal 5.000 Euro. Betroffene hatten im Spätsommer vor dem Landtag gegen die bisherige Regelung protestiert.

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