Tod eines Jungen in Mini-Kita: Urteil steht fest

Im Prozess um den Tod eines zweijährigen Jungen in einer Gelsenkirchener Mini-Kita ist das Urteil jetzt gefallen. Die beiden Tagesmütter wurden zu 6 Monaten auf Bewährung verurteilt.

© Radio Emscher Lippe
  • Tagesmütter erhalten wegen fahrlässiger Tötung Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung
  • Junge hätte nicht unbeaufsichtigt bleiben dürfen

Die beiden angeklagten Tagesmütter erhalten wegen fahrlässiger Tötung eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten auf Bewährung. Außerdem müssen sie eine Schadenswiedergutmachung in Höhe von jeweils 5000 Euro an die Eltern zahlen. Ende 2023 hatte das Amtsgericht Gelsenkirchen die beiden Tagesmütter noch freigesprochen.

Der Junge hätte nicht unbeaufsichtigt bleiben dürfen:

Der in einer Gelsenkirchener Mini-Kita verstorbene Junge, der als sehr lebhaft beschrieben wurde, hatte sich im Sommer 2021 beim Mittagsschlaf den Kopf eingeklemmt und war anschließend erstickt. Da es sein erster Tag allein in der Kita war und er bereits einmal unbemerkt sein Bett und sogar das Kita-Gelände verlassen konnte, hätte er zwingend beaufsichtigt werden müssen, hieß es. Auch die an den Betten der Kita festgestellten groben Mängel konnten die angeklagten Tagesmütter nicht entlasten. Der Anwalt des Vaters des verstorbenen Jungen, Marc Großenbaum, zeigte sich mit dem Urteil zufrieden. Die Eltern könnten nun endlich mit dem Fall abschließen. Zusammen mit der Staatsanwaltschaft hatten sie den Berufungsprozess am Landgericht Essen gefordert, der die Zweifel am ursprünglichen Urteil nun bestätigt hat.

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