Gelsenkirchen: Terrorverdächtiger abgeschoben

Die Gelsenkirchener Ausländerbehörde hat einen weiteren tadschikischen Staatsangehörigen ausgewiesen, der im Verdacht stand, eine terroristische Vereinigung gegründet zu haben.

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  • Tadschike verlässt Deutschland letztendlich freiwillig
  • Schon im April war ein Verdächtiger abgeschoben worden

Der Terrorverdächtige aus Tadschikistan erklärte sich letztendlich bereit, Deutschland freiwillig zu verlassen, teilte die Stadt Gelsenkirchen jetzt mit. Die Ausreise sei engmaschig begleitet und eine 20-jährige Wiedereinreisesperre verhängt worden. Schon im April war ein weiterer Verdächtiger abgeschoben worden.

Der Tadschike war 2022 mit seiner Familie aus der Ukraine nach Deutschland gekommen. Im Juli 2023 wurde er in Gelsenkirchen festgenommen und saß bis diesen Januar in Untersuchungshaft. Danach ordnete ein Gericht Sicherungshaft an, um die Abschiebung vorzubereiten. Verzögerungen entstanden durch ein Asylverfahren und die Notwendigkeit einer Sicherheitsgarantie aus Tadschikistan. Nachdem das Verwaltungsgericht den Asylantrag ablehnte, stimmte der Mann der Ausreise zu.

Freisprüche im Terrorprozess

Der Generalbundesanwalt hatte gegen die zwei in Gelsenkirchen lebenden Tadschiken und weitere Verdächtige wegen des Verdachts der Gründung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung ermittelt. In einem Terrorprozess am Oberlandesgericht Düsseldorf waren die beiden jetzt Abgeschobenen freigesprochen worden. Für andere gab es Haftstrafen. - Nach Überzeugung der Bundesanwaltschaft hatte die Gruppe zwar Geld für den IS gesammelt und Orte für mögliche Terroranschläge ausgekundschaftet. Hinweise auf konkrete Anschlagspläne gab es laut der Behörden aber nicht.

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